Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertaulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Vertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt sind und die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im übrigen haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§4 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Vertrages. Der Nachweis der durch den Makler angegebenen Objekte gilt als anerkannt, sofern der Empfänger nicht binnen fünf Tagen seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt. Der Maklervertrag bedarf keiner besonderen Form, er kann schriftlich, mündlich oder aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Miet-/Kaufvertrag zusande gekommen ist. Sie ist sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Vertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an uns zu zahlen. Mit Abschluß eines Vertrages ist an uns eine Maklerprovision zu entrichten, die für Käufer und Verkäufer 3,57% inkl. MwSt. des Kaufpreises und bei Vermietungen 2,38 Monatsmieten beträgt. Bei Vermietung von Gewerbeflächen 2,38 Monatsmieten, über 5 Jahren 4,76 Monatsmieten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§5 Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§6 Rückfragenklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermaklung an die Hand gegeben worden ist, gilt dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Vertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Verttragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragseinheit eintritt.

§8 Gerichtsstand

Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist der Gerichtsstand Konstanz vereinbart. es gilt deutsches Recht.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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